Rechtsprechung
BGH, 10.11.1993 - 2 StR 574/93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" durch den Tatrichter bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls - Berücksichtigung von den zu einer Strafrahmenverschiebung führenden Umständen bei der Strafzumessung im engeren Sinne
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BGH, 10.11.1993 - 2 StR 574/93
Dieses Tatgeschehen bildet aber ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile herausgegriffen und zum Gegenstand neuer Feststellungen gemacht werden dürfen (vgl. BGHSt 30, 340, 344; BGH StV 1983, 140). - BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84
Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 10.11.1993 - 2 StR 574/93
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der Grundsatz, daß Umstände, die zu einer Strafrahmenverschiebung geführt haben, auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne - wenn auch unter Umständen nur mit geringerem Gewicht - berücksichtigt werden dürfen und müssen (vgl. BGH NStZ 1984, 548;… BGHR § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 5).